Häufig gestellte Fragen

💡 Gesetzliche Zeiterfassung: Wichtiger Hinweis für Handwerk & Gewerbe

Sie nutzen mechanische Stempeluhren oder planen eine Anschaffung?
Lassen Sie sich durch aktuelle Medienberichte nicht verunsichern! Mechanische Zeiterfassungssysteme mit Stempelkarten erfüllen weiterhin absolut rechtssicher die aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts (BAG).

Was gilt aktuell und in Zukunft für Ihren Betrieb?

  • Aktuelle Rechtslage: Die Form der Zeiterfassung ist gesetzlich noch völlig frei. Jedes Unternehmen in Deutschland – unabhängig von der Mitarbeiteranzahl – darf die Arbeitszeit vollkommen legal analog per Stempelkarte erfassen.
  • Betriebe bis 10 Mitarbeiter: Sind laut geplantem Gesetzesentwurf dauerhaft von der Pflicht zur elektronischen Erfassung befreit.
  • Betriebe mit 11 bis 49 Mitarbeitern: Erhalten nach offiziellem Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine großzügige Übergangsfrist von 5 Jahren. Bis dahin dürfen Stempelkarten uneingeschränkt weitergenutzt werden.

Unsere überholten ISGUS und neuen SEIKO Stempeluhren sowie das passende Zubehör:

  • Schützen vor Folgekosten: Keine monatlichen Software-Abos, keine teuren Cloud-Gebühren.
  • Bieten 100 % Datensicherheit: Komplett immun gegen Serverausfälle, Internetstörungen oder Hackerangriffe.

👉 Rechtssicher nachlesen: 22.Januar 2026 Die genauen Fristen und Details zur aktuellen Rechtslage finden Sie im offiziellen Ratgeber der Handwerkskammer Ulm zur Arbeitszeiterfassung im Handwerk.

Vertrauen Sie weiterhin auf die einfachste, sicherste und wirtschaftlichste Lösung für Ihren Betrieb. Lieferung wie gewohnt bequem direkt auf Rechnung mit 10 Tagen Zahlungsziel.